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   LSG Berlin-Brandenburg, 31.08.2020 - L 23 SO 150/20 B ER   

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LSG Berlin-Brandenburg, 31.08.2020 - L 23 SO 150/20 B ER (https://dejure.org/2020,76618)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 31.08.2020 - L 23 SO 150/20 B ER (https://dejure.org/2020,76618)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 31. August 2020 - L 23 SO 150/20 B ER (https://dejure.org/2020,76618)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • LSG Baden-Württemberg, 07.11.2019 - L 7 SO 934/19

    Sozialgerichtliches Verfahren - abtrennbarer Streitgegenstand - Sozialhilfe für

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 31.08.2020 - L 23 SO 150/20
    Unabhängig davon, ob Voraussetzung dieser von der Hilfe zum Lebensunterhalt und der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 3. und 4. Kapitel SGB XII zu unterscheidenden Leistung zur Überbrückung die positive Feststellung eines Ausreisewillens ist (so Beschluss des Senats vom 13. Februar 2017, L 23 SO 30/17 B ER und vom 7. Januar 2019, L 23 SO 279/18 B ER, beide juris; ebenso Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 24. April 2017, L 8 SO 77/17 B ER, juris; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 27. November 2019, L 7 SO 3873 ER-B und Urteil vom 7. November 2019, L 7 SO 934/19, beide juris; Schlette in Hauck/Noftz, § 23 SGB XII Rn. 86a; abl.

    Mit dem LSG Baden-Württemberg (Urteil vom 7. November 2019, L 7 SO 934/19, juris, Rn. 50) ist auch der Senat der Auffassung, dass mithin das Nichthandeln einer Ausländerbehörde in zahlreichen Fällen keine Tatsache ist, die bei dem einzelnen Ausländer eine besondere Härte begründen kann.

    Dieser Wille würde unterlaufen, wenn im Rahmen der Härtefallregelungen des § 23 Abs. 3 Satz 6 SGB XII gleichwohl ein letztlich zeitlich unbeschränkter Leistungsanspruch etabliert würde, der vom Handeln der Ausländerbehörde oder etwa der Dauer verwaltungsgerichtlicher Hauptsacheverfahren abhängig wäre (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 7. November 2019, L 7 SO 934/19, a.a.O., Rn. 53).

  • BVerfG, 06.06.2018 - 1 BvL 7/14

    Verbot mehrfacher sachgrundloser Befristung im Grundsatz verfassungsgemäß -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 31.08.2020 - L 23 SO 150/20
    Die Anwendung und Auslegung der Gesetze durch die Gerichte steht mit dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) nur in Einklang, soweit sie sich in den Grenzen vertretbarer Auslegung und zulässiger richterlicher Rechtsfortbildung bewegt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 6. Juni 2018, 1 BvL 7/14, 1 BvR 1375/14, juris, Rn. 72, m.w.N.).

    Die Gerichte müssen dabei die gesetzgeberische Grundentscheidung respektieren (vgl. BVerfG, Beschluss vom 6. Juni 2018, 1 BvL 7/14, 1 BvR 1375/14, juris, Rn. 73f, m.w.N.).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 11.07.2019 - L 15 SO 181/18

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 31.08.2020 - L 23 SO 150/20
    Soweit der Antragsteller, insbesondere unter Hinweis auf die Entscheidung des 15. Senats des LSG Berlin-Brandenburg vom 11. Juli 2019, L 15 SO 181/18, und LSG Hessen vom 1. Juli 2020, L 4 SO 120/18, sinngemäß meint, er habe "bis zur Aberkennung eines Aufenthaltsrechts (gemeint ist mit Blick auf die Entscheidung des 15. Senats: durch bestandskräftige und weiterhin wirksame Ausweisungsverfügung der Ausländerbehörde) einen Anspruch auf Leistungen nach § 23 Abs. 3 (Satz 6) SGB XII", vermag der Senat dieser Auffassung nicht zu folgen.

    Eine besondere Härte kann sich nach dem eindeutigen Wortlaut nur aus Tatsachen im Einzelfall ergeben, nicht hingegen aus Erwägungen heraus, die für einen verallgemeinerten Personenkreis einen Anspruch begründen (ebenso: Kellner, NZS 2019, 874).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.02.2017 - L 23 SO 30/17

    Grundsicherung für Arbeitsuchende und Sozialhilfe - Leistungsausschluss für

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 31.08.2020 - L 23 SO 150/20
    Der Anspruch stellt im Verhältnis zu dem Anspruch auf laufende Leistungen nach dem SGB XII einen eigenständigen Streitgegenstand dar (vgl. Beschluss des erkennenden Senats vom 13. Februar 2017, L 23 SO 30/17 B ER unter Bezugnahme auf SG Dortmund, Beschluss vom 31. Januar 2017, S 62 SO 628/16 ER; Landessozialgerichts (LSG) Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 16. März 2017, L 19 AS 190/17 B ER, juris, Rn. 41).

    Unabhängig davon, ob Voraussetzung dieser von der Hilfe zum Lebensunterhalt und der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 3. und 4. Kapitel SGB XII zu unterscheidenden Leistung zur Überbrückung die positive Feststellung eines Ausreisewillens ist (so Beschluss des Senats vom 13. Februar 2017, L 23 SO 30/17 B ER und vom 7. Januar 2019, L 23 SO 279/18 B ER, beide juris; ebenso Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 24. April 2017, L 8 SO 77/17 B ER, juris; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 27. November 2019, L 7 SO 3873 ER-B und Urteil vom 7. November 2019, L 7 SO 934/19, beide juris; Schlette in Hauck/Noftz, § 23 SGB XII Rn. 86a; abl.

  • SG Dortmund, 31.01.2017 - S 62 SO 628/16

    Rechtmäßige Versagung des Leistungsbezugs nach dem SGB II aufgrund eines

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 31.08.2020 - L 23 SO 150/20
    Der Anspruch stellt im Verhältnis zu dem Anspruch auf laufende Leistungen nach dem SGB XII einen eigenständigen Streitgegenstand dar (vgl. Beschluss des erkennenden Senats vom 13. Februar 2017, L 23 SO 30/17 B ER unter Bezugnahme auf SG Dortmund, Beschluss vom 31. Januar 2017, S 62 SO 628/16 ER; Landessozialgerichts (LSG) Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 16. März 2017, L 19 AS 190/17 B ER, juris, Rn. 41).

    Die Härtefallregelung knüpft nach Wortlaut und Systematik an die Gewährung von Überbrückungsleistungen an und erlaubt im Einzelfall ihre Modifizierung im Hinblick auf Art, Umfang und Dauer der Leistungsgewährung (so zutreffend Sozialgericht (SG) Dortmund, Beschluss vom 31. Januar 2017 - S 62 SO 628/16 ER -, juris, Rn. 44; vgl. auch die Begründung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung vom 13. Oktober 2016, Drs.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 07.01.2019 - L 23 SO 279/18

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Regelungsanordnung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 31.08.2020 - L 23 SO 150/20
    Unabhängig davon, ob Voraussetzung dieser von der Hilfe zum Lebensunterhalt und der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 3. und 4. Kapitel SGB XII zu unterscheidenden Leistung zur Überbrückung die positive Feststellung eines Ausreisewillens ist (so Beschluss des Senats vom 13. Februar 2017, L 23 SO 30/17 B ER und vom 7. Januar 2019, L 23 SO 279/18 B ER, beide juris; ebenso Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 24. April 2017, L 8 SO 77/17 B ER, juris; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 27. November 2019, L 7 SO 3873 ER-B und Urteil vom 7. November 2019, L 7 SO 934/19, beide juris; Schlette in Hauck/Noftz, § 23 SGB XII Rn. 86a; abl.

    Indem dem Antragsteller damit dem Grunde nach existenzsichernde Leistungen verwehrt werden, wird das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums (vgl. BVerfG, Urteil vom 5. November 2019, 1 BvL 7/16, in BVerfGE 142, 353) indes nicht verletzt (vgl. schon Beschluss des Senats vom 7. Januar 2019, L 23 SO 279/18, juris; vgl. Birk in Bieritz-Harder/Conradis/Thie, SGB XII, 12. Auflage, § 23 Rn. 48).

  • BVerfG, 05.11.2019 - 1 BvL 7/16

    Sanktionen zur Durchsetzung von Mitwirkungspflichten bei Bezug von

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 31.08.2020 - L 23 SO 150/20
    Indem dem Antragsteller damit dem Grunde nach existenzsichernde Leistungen verwehrt werden, wird das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums (vgl. BVerfG, Urteil vom 5. November 2019, 1 BvL 7/16, in BVerfGE 142, 353) indes nicht verletzt (vgl. schon Beschluss des Senats vom 7. Januar 2019, L 23 SO 279/18, juris; vgl. Birk in Bieritz-Harder/Conradis/Thie, SGB XII, 12. Auflage, § 23 Rn. 48).
  • BVerfG, 27.07.2016 - 1 BvR 371/11

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Berücksichtigung von Einkommen eines

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 31.08.2020 - L 23 SO 150/20
    Indem dem Antragsteller damit dem Grunde nach existenzsichernde Leistungen verwehrt werden, wird das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums (vgl. BVerfG, Urteil vom 5. November 2019, 1 BvL 7/16, in BVerfGE 142, 353) indes nicht verletzt (vgl. schon Beschluss des Senats vom 7. Januar 2019, L 23 SO 279/18, juris; vgl. Birk in Bieritz-Harder/Conradis/Thie, SGB XII, 12. Auflage, § 23 Rn. 48).
  • BVerfG, 16.12.2014 - 1 BvR 2142/11

    Unterlassen einer Richtervorlage aufgrund unvertretbarer verfassungskonformer

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 31.08.2020 - L 23 SO 150/20
    Das gesetzgeberische Ziel darf nicht in einem wesentlichen Punkt verfehlt oder verfälscht werden (Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Beschluss vom 16. Dezember 2014, 1 BvR 2142/11, juris, Rn. 86).
  • SG Darmstadt, 14.01.2020 - S 17 SO 191/19

    Leistungsausschluss für EU-Ausländer verfassungswidrig?

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 31.08.2020 - L 23 SO 150/20
    Im Wortlaut des § 23 Abs. 3 Satz 3 und 6 SGB XII kommt zudem der in der Gesetzesbegründung eindeutig formulierte Wille des Gesetzgebers zum Ausdruck, (auch) EU-Ausländer unter den in § 23 Abs. 3 Satz 1 SGB XII genannten Voraussetzungen vom Leistungsanspruch auszunehmen sowie Leistungen nur im (eng verstandenen) Härtefall und auch dann nur in engen zeitlichen Grenzen zu gewähren (s. BT-Drucksache 18/10211, S. 1 f., 15 zum Entwurf eines Gesetzes zur Regelung von Ansprüchen ausländischer Personen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch und in der Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch; s.a. BT-Drucksache 18/10211, S.17: "Hierbei handelt es sich um eine Regelung, die lediglich bei Vorliegen besonderer Umstände eingreift, um im Einzelfall für einen begrenzten Zeitraum unzumutbare Härten zu vermeiden, nicht um eine Regelung, mit der ein dauerhafter Leistungsbezug ermöglicht wird. Von einer Unmöglichkeit der Ausreise ist insbesondere auszugehen, wenn eine amtsärztlich festgestellte Reiseunfähigkeit vorliegt."; s.a. SG Darmstadt, Beschluss vom 14. Januar 2020, S 17 SO 191/19 ER, juris ).
  • LSG Hessen, 01.07.2020 - L 4 SO 120/18

    Sozialhilfe (SGB XII)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.03.2017 - L 19 AS 190/17

    Leistungen SGB XII ; Eilverfahren; EU-Ausländer; Leistungsausschluss

  • LSG Bayern, 24.04.2017 - L 8 SO 77/17

    Kein Anspruch eines ausreisepflichtigen EU-Bürgers mit Behinderung auf Gewährung

  • LSG Baden-Württemberg, 28.03.2018 - L 7 AS 430/18

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bzw

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